Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin | 030 / 300 11 4601 | Info@bguelsen.de | Montag - Donnerstag  10.00 - 18.00 Uhr , Freitag  10.00 - 15.00 Uhr

Die für die Rechtssache entstehenden Kosten berechnen sich entweder nach dem für Rechtsanwälte vorgesehenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Honorarvereinbarung.

Dabei sind nach RVG in Zivilsachen die Kostenrahmen vorgegeben. In Strafsachen legt das RVG lediglich einen Mindest- und Höchstwert zu. Von dem hierbei zu ermittelnden Mittelwert kann im Einzelfall bei besonderer Schwere des Falles auch abgewichen werden.

Im Grundsatz gilt, dass die Partei, die den Rechtsstreit verliert auch die Kosten zu tragen hat. Bitte beachten Sie, dass auch ohne gerichtliches Verfahren durch die Tätigkeit eines Rechtsanwalts Kosten anfallen.

In allen Fällen werden die Kosten vorab mit Ihnen besprochen, sodass Sie eine Vorstellung davon gewinnen, was auf Sie zukommt. Da Ihre Zufriedenheit uns am Herzen liegt, möchten wir Ihnen höchste Transparenz ermöglichen. Sie haben daher auch die Möglichkeit, vorab Ihr Kostenrisiko mit dem Kostenrechner ( https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner ) zu berechnen, sofern die Abrechnung nach dem RVG stattfindet.

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